Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Groß Sarau, A 20, km 21,250, Rtg. Rostock um 37 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 137 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Formular Anhörung

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