Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, BAB 255, Unter der Brücke, km 1,2 i.R. stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 12 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messung mit Lasergerät  wurden 92 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Verwarnung / Anhörung

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