Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heiligenroth, Gem. Heiligenroth, auf der BAB 3, bei km 88,070, FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 122 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasergerät mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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