Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hinterweidenthal, Gem. Hinterweidenthal, auf der B 10, bei km 3,4, Katharinenhof, FR Pirmasens um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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