Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hungenroth, BAB 61, km 253,600, Gem. Hungenroth, FR Ludwigshafen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 157 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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