Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Kaiserslautern, Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB 6, Höhe km 625,8, FR Saarbrücken um 67 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 127 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. 2 Monate Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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