Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Königswinter-Petersberg, L 331, Abs. 2, km 0,22, FR B 42 mit 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 64 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5 digital und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandt.

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