Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lichtenau, A 6, Ri. Heilbronn, Abschnitt 220, km 5.6
die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 ergab 145 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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