Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl, L 522, ca. 50 m vor Auf-/Abfahrt BAB 43, FR Wuppertal, hinter Brücke, westl. FR die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 77 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiStar S350 und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Zeugenfragebogen

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