Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Mellrichstadt, auf der B 285, Abschnitt 340, FR Stockheim um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messung mit Handmessgerät FG21P. Bußgeld: 120,00 €, 1 Monat Fahrverbot, Voreintragungen

Verstoß gegen: § 17 OWiG , § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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