Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in München, auf der A 8 West, Ri. München, Abschnitt 540, bei km 1.849  um 42 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan Speed, Foto. Bußgeld: 240,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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