Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 2.894, Ri. Lindau um 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit ergab 89 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 , Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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