Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 2.894, Ri. Lindau um 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit ergab 89 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 , Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.