Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuss, A 57, km 87,982, FR KR begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 134 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Zeugenfragebogen

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