Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osnabrück, BAB 33, Abs. 20, St. 0,460, km 65,910, FR Bielefeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät ESO ES8.0 wurden 129 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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