Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pirmasens, Gem. Pirmasens, BAB 8, km 118,570, Höhe Schilderbrücke, FR Pirmasens mit 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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