Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Reken, 67, Fahrtrichtung Dülmen um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiPhot-S stationär und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Vordruck Anhörung

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