Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Richtung Meyenburg, auf der B 103, km 2,020, Autobahnauffahrt A 24 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 71 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Traffiphot digital stat. Anlage und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Prignitz übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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