Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Rohrdorf, auf der A 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1160, km 1,58 um 47 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 167 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement, Foto. Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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