Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rostock, B 103, Güstrower Straße, Warnemünde wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 79 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Formular Anhörung / Fahrerermittlung wurde von Bußgeldstelle Rostock übersandt.
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