Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sandersdorf-Brehna, Stadt Sanderdorf-Brehna, Glebitzsch, BAB 9, km 96,550, Höhe Rastanlage Köchern, Ri. Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 120 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 149 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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