Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sandersdorf-Brehna, Stadt Sanderdorf-Brehna, Glebitzsch, BAB 9, km 102,7, Ri. München die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 52 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 172 km/h

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung

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