Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,300, Fahrtrichtung Hamburg  mit 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessungsprotokoll und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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