Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,375, Rtg. Flensburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Lasergerät wurden 107 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Vordruck Anhörung

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