Durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Schwandorf, auf der B 85, im Abschnitt 1540, bei km 1,050, Ri. A 93 um 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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