Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Ordnungswidrigkeitenverfahren verfolgt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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