Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wermelskirchen-Finkenholl, L 157, Fahrtrichtung Stumpf die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die VDS digital-Messung ergab 77 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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