Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 03.02.2016 in 16818 Walsleben, OT Paalzow 4, in FR Göttburg mit 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – ES0.3 dokumentierte mit Beweisfoto 52 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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