Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Regensburg, Weißenburgstr. die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 49 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Regensburg übersandte Zeugenfragebogen zur Ordnungswidrigkeit

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