Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 29.09.2015 auf der A 19, Petersdorfer Brücke (Baustelle), km 38.5 Richtung Rostock um 22 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: PoliScanSpeed und Foto. Bußgeld:70,00€ , 1 Punkt FAFR
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle LK Mecklenburgische Seenplatte
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