Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes, dass der Kommunikation, Information oder Organisation dient ( Mobiltelefon ) während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 378,150, FR Hockenheim. Beweismittel: Lasergerät und Foto

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 246.1 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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