In Duisburg, auf der A 40, km 35,5, Fahrtrichtung Essen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 19.11.2015 um 51 km/h überschritten. Gemessen wurden 151 km/h, bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät.

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren durch Bußgeldstelle Duisburg übersandt.

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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