Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 21.09.2015 in 75015 Bretten, B 35 Alexanderplatz Rtg. Stuttgart mit 68 km/h , bei erlaubten 50 km/h um 18 km/h überschritten. Messung mit Lasergerät. Verwarnungsgeld 35 €.

Verstoß gegen § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat.

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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