Bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h wurde der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Offenburg, auf der A 3, Ri. Passau, Abschnitt 1240, bei km 6,530 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit
Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.621 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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