Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde im AD Barnim, Ast A 10, Abs. 16, Höhe km 2,0, Tangente, in FR B2/Berlin, Weißens./Schwan. festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 95 km/h. Die mit Einseitensensor und Foto dokumentierte Übertretung betrug 35 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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