Bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug im Landkreis Oldenburg, 27777 Ganderkesee, auf der BAB 28, km 104,121, Rtg. Oldenburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oldenburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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