Bei einer Geschwindigkeit von 84 km/h wurde der erforderliche Abstand von 35,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07743 Jena, auf der BAB 4, km 173,011, FR Frankfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 12,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit
Video-Band-Aufzeichnung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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