Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10961, Berlin Fh./Kb. Blücherstraße 15, Ri, Urbanstr. mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von übersandt.

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