Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12099, Berlin, Te. SB. auf dem Tempelhofer Damm, ggü. 165, Richtung Mariendorfer Damm die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 51 km/h bei zulässigen 30 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 51 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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