In 12163, Berlin St., Schildhornstraße 69, Ri. Gritzner Str. wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden 57 km/h bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erhob 180,00 € Bußgeld

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