Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 14055, Berlin Ch/Wi, BAB 115, km 26,3, Ri. Dreieck Nuthetal. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 115 km/h

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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