Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 16909, Heiligengrabe, Pritzwalker Str. B 189, i.Fr. Pritzwalk um 16 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Laserscanner TraffiStar S350 mit Foto 66 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Ostprignitz-Ruppin übersandte Zeugenfragebogen

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