Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 32457, Porta Westfalica, B 61, Abs. 99,1, km 2,570, ca. 100m vor Kreuz B 65 mit 21 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Foto 121 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Zeugenfragebogen

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