Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 41812, Erkelenz, Lindchesweg, Nr. 49, Rtg. L 19/Erkelenz um 32 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 62 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES8.0 mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Heinsberg übersandte Zeugenfragebogen

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