Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68753, Gem. Waghäusel, L 560, Höhe Fernmeldeturm, FR Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Lasergerät PoliScan wurden 89 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Waghäusel übersandte Zeugenfragebogen

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