Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 69124, Heidelberg, Gem. Heidelberg, B 535, km 0,8, Heidelberg, Friedenskreuz mit 18 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 88 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heinsberg übersandte Zeugenfragebogen

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