Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 71334, Waiblingen, An der Talaue, a. H. städt. Betriebshof, Fahrtrichtung Büze wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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