Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 72461, Albstadt-Tailfingen, L 449. zw. Bitz u. Einm. K 7102, km 1.7 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 86 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO Einseitensensor 3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Albstadt übersandt

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