Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 78199, Bräunlingen-Döggingen, B 31, Höhe Dögginger Tunnel, FR Freiburg mit 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis übersandt.

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