Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 83410, Laufen, B 20, Freilassinger Straße, Höhe Einm. Kapuzinerstraße innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messgerät Jenoptik, Enforcement Trailer Semistation.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Vordruck Anhörung

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