Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83620, Feldkirchen-Westerham, Weiler Ast St 2078, Höhe Hs.-Nr. 11 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 110 km/h durch Messung mit TraffiStar S350 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Formular Anhörung

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